Totalschaden
Ein sogenannter "echter Totalschaden" tritt immer dann ein, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges überschreiten.
Daneben gibt es noch den "wirtschaftlichen Totalschaden", d.h. die Reparatur lohnt sich nicht (unwirtschaftlich), obwohl hier der Wiederbeschaffungswert über den Reparaturkosten liegt, weil der Restwert höher ist, als die Differenz der beiden Beträge.
Wiederbeschaffungswert | = | 10.000,-- EUR |
Reparaturkosten | = | 8.000,-- EUR |
Restwert | = | 3.000,-- EUR |
Eine Reparatur des Fahrzeuges wäre in diesem Fall unwirtschaftlich.