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Schadengutachten
Wenn Sie einen Unfallschaden an ihrem Fahrzeug haben, den Sie nicht verursacht haben, dann haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verursacher, bzw. gegenüber dessen Haftpflichtversicherung.
Diesen Schadenersatzanspruch müssen Sie nachweisen.
Zu diesem Zweck erstellen wir für Sie ein Gutachten über Ihr beschädigtes Fahrzeug.
Die Kosten hierfür gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Dieses Gutachten enthält nicht nur die Angabe über die Reparaturkostenhöhe, die notwendig ist um Ihr Fahrzeug wieder Instandzusetzen, sondern weitere umfangreiche Angaben, die zur genauen Berechnung Ihrer Schadenersatzansprüche notwendig sind, wie z.B.:
- die Höhe der eingetretenen Wertminderung
- den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges
- die Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer
- die Wiederbeschaffungsdauer (bei Totalschaden)
- den Restwert Ihres beschädigten Fahrzeuges (bei Totalschaden)
- die Höhe einer eventuell eintretenden Wertverbesserung Ihres Fahrzeuges, wenn repariert werden würde