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Wertverbesserung

Eine Wertverbesserung tritt dann ein, wenn bei Ihrem Fahrzeug durch die Reparatur ein höherer Marktwert entstehen würde. D.h. Ihr Fahrzeug würde sich nach der Reparatur zu einem höheren Preis verkaufen lassen, als unmittelbar vor dem Unfall.

In der Regel tritt dies nur bei vorhanden Vorschäden ein, wenn also z.B. der schon verbeulte Kotflügel aufgrund eines erneuten Schadenfalles nun erneuert werden muss oder auch bei Beschädigungen an Verschleißteilen. Wird z.B. der 3 Jahre alte Auspuff durch einen Heckanstoß zerstört, müssen Sie sich ca. 30% bis 50% vom Ersatzteilpreis als Wertverbesserung Gegenrechnen lassen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Muss z.B. bei einem rundum verbeultem Auto aufgrund eines Unfallschadens der vorher schon verbeulte Kotflügel ausgetauscht werden, tritt hier keine Wertverbesserung ein. Das Fahrzeug würde durch den neuen Kotflügel keinen höheren Markwert bekommen.

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