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Schmerzensgeld

Bei Körperschäden erweitern sich Ihre Schadenersatzansprüche um die Kosten der Behandlung und um das Schmerzensgeld. Die Behandlungskosten werden vorerst von Ihrer Krankenkasse übernommen, diese wendet sich dann, nach dem Ende der Behandlungsdauer an den Schadenverursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Das Schmerzensgeld steht Ihnen direkt zu, allerdings auch erst nach Ende der Behandlungsdauer. Zuvor können nur Abschlagszahlungen eingefordert werden. Die Höhe des Schmerzensgeld richtet sich außergerichtlich nach vorhanden Vergleichsurteilen. Es hat also z.B. ein Hr. X die Versicherung Y auf eine Schmerzensgeldzahlung der Höhe Z verklagt. Vom örtlichen Gericht wurde dann die Versicherung zur Zahlung eines bestimmten Schmerzengeldbetrages verurteilt.

Diese Muster- oder Vergleichsurteile sind allerdings von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Einem Geschädigten würde dieser Umstand natürlich dazu animieren, vergleichbare Urteile zu zitieren, wo jemandem bei einem vergleichbaren Fall ein relativ hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde, während der Schadenersatzpflichtige für ihn möglichst günstig lautende Urteile aufführen würde.

Sie müssen in solch einem Fall überlegen, ob Sie noch ohne anwaltliche Hilfe Ihre Schadenersatzansprüche noch ausreichend durchsetzen können.

Beispiele über Schmerzensgeldhöhen:

  • Schleudertrauma der Halswirbelsäule, Schulterprellung, eine Woche ambulante Behandlung und zwei Wochen dauernde Arbeitsunfähigkeit, 500,-- EUR Schmerzensgeld
  • HWS-Syndrom, Schädelprellung und Gehirnerschütterung bei 14 Tagen ambulanter Behandlung, 600,-- EUR
  • HWS-Syndrom, 16 Tage Arbeitsunfähigkeit, 700,-- EUR
  • HWS-Schleuderverletzung, Prellungen am linken Schultergürtel, 800,-- EUR
  • Thoraxprellung mit Verletzung der fünften und sechsten Rippe, HWS Syndrom, 5 Tage Arbeitsunfähigkeit zu 100% und 5 Monate Arbeitsunfähigkeit zu 10%, 1.000,-- EUR
  • HWS-Syndrom, 8 Tage Arbeitsunfähigkeit zu 100%, Schanzsche Krawatte, 1.200,-- EUR

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.schmerzensgeld-gutachten.de/schmerzensgeld.html