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Schadenminderungspflicht

Im Schadenfall unterliegen Sie einer Schadenminderungspflicht. D.h. Sie dürfen den entstanden Schaden nicht vorsätzlich vergrößern und müssen sich theoretisch so Verhalten, als wenn Sie den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen müßten.

Beispiele für ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht:

Sie verlängern unbegründet die Nutzungsausfalldauer und erhöhen damit die Nutzungsausfallentschädigung oder die Mietwagenkosten, indem Sie sich wochenlang nicht um ein Ersatzfahrzeug bemühen (bei Totalschäden) oder bringen im Reparaturfall Ihr Fahrzeug Ihr Fahrzeug erst nach einer Woche in die Werkstatt ihres Vertrauens.

Sie machen vom Ihrem Recht auf die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens gebrauch, obwohl sie als Laie erkennen können, dass es sich bei dem Schaden an Ihrem Fahrzeug um einen sogenannten "Bagatellschaden" handelt, die Reparaturkosten also geringer als 1.000,-- DM sein werden. Die Frage ist hier nur: Was ist für einen Laien erkennbar? Um Ihnen hier unnötige Auseinandersetzungen mit der Versicherung zu ersparen, werden wir für Sie automatisch kein Gutachten erstellen, sobald die Schadenhöhe unter 1.000,-- beträgt. In diesen Fällen erhalten Sie von uns nur einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten, der dann für die Schadenregulierung ausreicht. Sollte innerhalb des späteren Verlaufs der Schadenregulierung ein Gutachten notwendig sein, so können wir dieses immer noch anhand unserer Aufzeichnungen erstellen.