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Restwert

Der Restwert gibt den Geldbetrag an, den Sie für Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug noch im normalen Geschäftsverkehr erzielen können. Normaler Geschäftsverkehr bedeutet hier im Grunde, dass Sie diesen Betrag ohne größere Aufwendungen erzielen können müssen. Es muss also mit zwei, drei Telefonaten bei Restwertaufkäufern möglich sein, das beschädigte Fahrzeug zu dem im Gutachten angegebenen Preis zu verkaufen. Größere Aufwendungen sind Ihnen im Rahmen einer Schadenregulierung nicht zuzumuten.

Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihr beschädigtes Fahrzeug zu dem im Gutachten angegebenem Preis zu verkaufen.

Von Versicherungen Ihnen zugesandte Höchstgebote von Restwertaufkäufern brauchen Sie sich nur dann anrechnen zu lassen, wenn das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Angebot erhalten, noch nicht verkauft worden ist.