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Nutzungsausfall

Für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung haben Sie als Geschädigter das Recht sich einen Mietwagen zu nehmen. Die Kosten hierfür gehören zu Ihrem Schadenersatzansprüchen und müssen vom Verursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherer getragen werden. Da Ihr Fahrzeug während des Aufenthaltes in der Werkstatt geschont wird, wird dieser Werterhaltungsgewinn dadurch ausgeglichen, dass Sie nur die Mietkosten für ein Fahrzeug einer tieferen Klasse bezahlt bekommen. In der Praxis werden Sie jedoch meistens ein gleichwertiges Fahrzeug von den Mietwagenfirmen bekommen, zum Preis des Kleineren (dies ist jetzt nur eine Erfahrungsangabe, ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht)

Wenn Sie sich keinen Mietwagen nehmen, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Das ist ein Entschädigungsbetrag pro Tag und nach Fahrzeugklassen unterteilt.

Einige Beispiele