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Wertminderung

Eine merkantile Wertminderung entsteht durch die Abneigung eines potentiellen Käufers gegenüber Fahrzeugen mit Vorschäden.

Beispiel:

Der potentielle Käufer eine Fahrzeuges muss sich zwischen zwei Fahrzeugen entscheiden. Beide Fahrzeuge sind identisch (gleicher Typ, gleiche Ausstattung, gleiche Laufleistung, usw.). Das eine Fahrzeug hat jedoch gerade einen erheblichen Unfallschaden gehabt. Dieses Fahrzeug wurde fachgerecht repariert. Sowohl optisch, als auch technisch ist von dem Schaden nichts mehr zu erkennen. Trotzdem würde sich der Käufer für das Fahrzeug entscheiden, das keinen Vorschaden hatte, außer er würde das vorschadenbelastete Fahrzeug zu einem günstigeren Preis bekommen. Genau diese Preisdifferenz ergibt in diesem Beispiel dei Höhe der merkantilen Wertminderung.

Im Haftpflichtschadenfall wird die Höhe der merkantilen Wertminderung zum Schadenzeitpunkt ermittelt. Es wird also theoretisch angenommen, dass Ihr Fahrzeug blitzschnell und fachgerecht repariert wird und Sie das Fahrzeug dann im gleichen Moment verkaufen wollen. Wie viel müssten Sie jetzt vom eigentlichen Verkaufspreis nachlassen, um Ihr Fahrzeug überhaupt verkauft zu bekommen. Schon haben wir die Ihnen im Rahmen Ihrer Schadenersatzansprüche zustehende merkantile Wertminderung.

Was hier so einfach klingt, ist in der Praxis recht schwierig. Das Käuferverhalten ist sicherlich nicht einheitlich. Bestimmten Personengruppen stört ein Vorschaden überhaupt nicht, andere würden nie ein Fahrzeug mit Vorschaden kaufen, egal zu welchem Preis. Bei Fahrzeugen, welche auf dem Markt schwer erhältlich sind, führt ein Vorschaden zu einer geringeren oder sogar keiner Wertminderung. Wenn ein Käufer so ein Fahrzeug nirgendwo anders bekommt, dann zahlt er auch den gleichen Preis dafür, unabhängig davon, ob der Wagen nun einen Vorschaden hatte oder nicht, währenddessen Fahrzeuge mit hohem Markanteil durch einen Vorschaden stärker belastet werden. Der Käufer hätte die größere Auswahl und würde ein Fahrzeug mit Vorschaden nur bei einem erheblichen Preisnachlass erwerben.

Es gibt mehrere Berechnungsmethoden, welche aber mehr oder weniger fehlerbelastet sind. Letztendlich kommt es auf die Markterfahrung des Kfz-Sachverständigen an, hier einen reellen und fairen Wert anzunehmen.

Auf der Grundlage mehrerer Gerichtsurteile kann man folgende Faustregeln bilden:

 

Eine merkantile Wertminderung entsteht dann, wenn das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre war, weniger als 100.000 km Laufleistung hat und die Schadenhöhe mindestens 10% vom Wiederbeschaffungswert übersteigt.